Sie haben hochwertige Uhren, Schmuck oder andere Wertgegenstände und möchten schnell und unkompliziert Bargeld, dann ist der Pfandkredit das Richtige für Sie!

Bei einem Pfandkredit machen Sie keine Schulden, sondern Ihr Wertgegenstand wird bei uns hinterlegt und Sie erhalten ein Darlehen mit einer Laufzeit von 3 Monaten sofort ausbezahlt. Es erfolgt keine Überprüfung der Bonität (keine Schufa-Auskunft oder ähnliches). Sobald Sie den Darlehensbetrag zzgl. angefallener Zinsen und Gebühren zurückzahlen erhalten Sie Ihren beliehenen Wertgegenstand wieder zurück.

Wie funktioniert die Beleihung?
Wenn Sie wertvollen Schmuck, Uhren, Münzen oder sonstige Wertgegenstände haben, so bringen Sie diese bitte mit in unser Leihhaus zur Begutachtung. Wir nennen Ihnen den Darlehensbetrag, den wir Ihnen für Ihren Wertgegenstand gewähren können. Sind Sie damit einverstanden, werden Ihre Personalien aufgenommen und Sie erhalten für den beliehenen Wertgegenstand einen Pfandschein. Mit diesem Pfandschein können Sie Ihren beliehenen Wertgegenstand wieder abholen.

Was müssen Sie mitbringen?
Personalausweis

Findet eine Bonitätsprüfung statt?
Nein, es findet keine Bonitätsprüfung statt.

Wie lange ist die Darlehens-Laufzeit
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 3 Monate. Sie können nach Ablauf der Laufzeit den Darlehensvertrag verlängern oder Ihren verpfändeten Gegenstand wieder auslösen.

Wie hoch sind die Zinsen und Gebühren?
Die Kosten eines Pfandkreditvertrages berechnen sich aus Zinsen und Gebühren, die für jeden angefangenen Monat erstattet werden müssen. Sie bezahlen die Zinsen und Gebühren, wenn Sie das Pfand wieder abholen (Auslösung), oder wenn Sie das Darlehen über 3 Monate hinaus verlängern möchten.
 
Der monatliche Zinssatz beträgt 1 %, die monatlichen Gebühren richten sich nach der Darlehenshöhe:
bis Darlehenshöhe (EUR)Gebühren (EUR)
15,001,00
30,001,50
50,002,00
100,002,50
150,003,50
200,004,50
250,005,50
300,006,50

Die obigen Gebühren bis 300 EUR sind gesetzlich festgelegt.

Bei Beträgen zwischen 301 EUR und 600 EUR wird eine Gebühr in Höhe von 2,75 % berechnet. Ab 601 EUR wird eine Gebühr von 2,5 % erhoben.

Wie geht die Einlösung/Abholung vor sich?
Gegen Vorlage des Pfandscheins werden die angefallenen Zinsen und Gebühren berechnet und gegen Erstattung derselben und Rückzahlung des Darlehensbetrags erhalten Sie Ihren verpfändeten Gegenstand zurück.

Wie erreiche ich eine Verlängerung der Beleihung?
Sie können die Beleihung verlängern, indem Sie die bis zum aktuellen Zeitpunkt angefallenen Zinsen und Gebühren entrichten.

Was passiert bei einem verlorenen Pfandschein?
Wir stellen Ihnen einen Ersatzpfandschein aus.

Was passiert, wenn ein Pfand nicht abgeholt/verlängert wird?
Wird ein Pfänder nach Ablauf der 3-monatigen Darlehenslaufzeit nicht abgeholt oder der Vertrag nicht verlängert, so gelangt er frühestens nach einem weiteren Monat zur Versteigerung. Wir versteigern in der Regel Pfänder die ca. 5 - 7 Monate im Haus waren und lassen dem Kunden dadurch noch mehr zeitlichen Spielraum.

Wo finden die Versteigerungen statt?
Die Versteigerungen finden in folgendem Auktionshaus statt:
Sebastian M. Protz
Einsteinufer 63a
10587 Berlin

Was passiert mit dem Versteigerungserlös?
Ein eventuell erzielter Mehrerlös steht Ihnen als Kunde zu. Ein Verlust muss vom Pfandhaus selbst getragen werden. Nicht abgeholter Mehrerlös muss vom Pfandleiher nach 2 Jahren an den Staat abgeführt werden.

Sind die Pfänder sicher?
Wir garantieren eine fachgerechte Aufbewahrung der Pfänder. Die Gegenstände sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften versichert.

Datenschutzhinweise
Die zur Darlehensgewährung aufgenommenen Daten werden strikt geheim gehalten.